Die Vertragsparteien des Gesamtarbeitsvertrages für das Autogewerbe Ostschweiz haben sich zu Lohnverhandlungen getroffen. In den Gesprächen einigten sich die Sektionen Thurgau und St.Gallen-Appenzell des Auto Gewerbe Verbands Schweiz (AGVS), sowie die Gewerkschaften Unia Ostschweiz-Graubünden und Syna Ostschweiz auf eine generelle Lohnerhöhung von 2 Prozent, maximal jedoch 100 Franken pro Monat, ab dem 1. Januar 2023. Am 3. Februar 2023 hat der Bundesrat diese generelle Lohnanpassung als allgemeinverbindlich erklärt. Der Beschluss tritt am 1. März 2023 auch für Nicht-Verbandsfirmen in Kraft.
partnerschaftliche Lösung gefunden
Mit der Lohnerhöhung soll die Kaufkraft der Löhne gesichert werden.
Die ausgehandelte Lösung kommt allen Arbeitnehmenden zugute, die dem GAV
Autogewerbe Ostschweiz unterstellt sind. Die Branche steht vor grossen
Herausforderungen in einem äusserst dynamischen Umfeld
(Elektromobilität, Shared Mobility, autonomes Fahren usw.).
2022 - zwei gemeinsame Schritte in die Zukunft
Die Vertragsparteien haben sich in diesem Jahr bereits auf einen
neuen GAV geeinigt. Es wurden somit zwei gemeinsame Schritte in die
Zukunft gemacht. Der Abschluss des neuen GAV und die konstruktiven
Gespräche in den Lohnverhandlungen untermauern die Wichtigkeit von
partnerschaftlichen Lösungen, auch in schwierigen Zeiten
Seit dem 01. Juni 2022 ist der neue Gesamtarbeitsvertrag für das Autogewerbe Ostschweiz für Verbandsmitglieder in Kraft. Ab dem 1. Oktober 2022 ist der neue Gesamtarbeitsvertrag für das Autogewerbe Ostschweiz vom Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt worden, er gilt somit ab diesem Zeitpunkt auch für Nicht-Verbandsmitglieder.
Bitte beachten Sie, dass Lernende neu auch GAV-unterstellt sind. Wir haben Ihnen in einem Dokument die wichtigsten Änderungen zusammengestellt.