Die Vertragsparteien des Gesamtarbeitsvertrages für das Autogewerbe Ostschweiz haben sich kürzlich zu Lohnverhandlungen getroffen. In den Gesprächen einigten sich die Sektionen Thurgau und St.Gallen-Appenzell des Auto Gewerbe Verbands Schweiz (AGVS), sowie die Gewerkschaften Unia Ostschweiz-Graubünden und Syna Ostschweiz auf eine generelle Lohnerhöhung von 1,8 Prozent, maximal jedoch 100 Franken pro Monat. Seit dem 1.Januar 2024 gilt diese Zusatzvereinbarung für alle Verbandsfirmen, ab dem 1. Mai 2024 wurde die Lohnerhöhung vom Bundesrat für allgemeinverbindlich (AVE) erklärt und gilt somit ab diesem Zeitpunkt für alle Firmen die dem GAV des Autogewerbe Ostschweiz unterstellt sind.
partnerschaftliche Lösung gefunden
Die Vertragsparteien betonen, dass mit der Lohnerhöhung die Kaufkraft der Löhne gesichert werden soll. Die ausgehandelte Lösung kommt allen Arbeitnehmenden zugute, die dem GAV Autogewerbe Ostschweiz unterstellt sind.
2024-weitere gemeinsame Schritte in die Zukunft
Die Vertragsparteien haben sich bereits im vergangangen Jahr auf eine gernelle Lohnerhöhung geeignet. Die Branche steht vor grossen Herausforderungen in einem äusserst dynamischen Umfeld (Elektromobilität, Shared Mobility, autonomes Fahren usw.). Mit der Einigung auf eine generelle Lohnerhöhung unterstreichen die Vertragspartner die Wichtigkeit von partnerschaftlichen Lösungen, auch in schwierigen Zeiten.
Seit dem 01. Juni 2022 ist der neue Gesamtarbeitsvertrag für das Autogewerbe Ostschweiz für Verbandsmitglieder in Kraft. Ab dem 1. Oktober 2022 ist der neue Gesamtarbeitsvertrag für das Autogewerbe Ostschweiz vom Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt worden, er gilt somit ab diesem Zeitpunkt auch für Nicht-Verbandsmitglieder.
Bitte beachten Sie, dass Lernende neu auch GAV-unterstellt sind. Wir haben Ihnen in einem Dokument die wichtigsten Änderungen zusammengestellt.