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Löhne

Löhne

Die Vertragsparteien des Gesamtarbeitsvertrages für das Autogewerbe Ostschweiz haben sich kürzlich zu Lohnverhandlungen getroffen. In den Gesprächen einigten sich die Sektionen Thurgau und St.Gallen-Appenzell des Auto Gewerbe Verbands Schweiz (AGVS), sowie die Gewerkschaften Unia Ostschweiz-Graubünden und Syna Ostschweiz auf eine generelle Lohnerhöhung von 1,8 Prozent, maximal jedoch 100 Franken pro Monat, ab dem 1. Januar 2025

Partnerschaftliche Lösung gefunden

Die Vertragsparteien betonen, dass mit der Lohnerhöhung die Kaufkraft der Löhne gesichert werden soll. Die ausgehandelte Lösung kommt allen Arbeitnehmenden zugute, die dem GAV Autogewerbe Ostschweiz unterstellt sind. Die Lohnerhöhung bewegt sich über dem aktuellen Niveau der Teuerung, die Vertragsparteien setzen damit ein Zeichen gegen den Kaufkraftverlust. Vorerst gilt die Lohnerhöhung für alle Verbandsfirmen und deren unterstellte Mitarbeitenden, das Gesuch für Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) wird beantragt.

In Anwendung von Art. 13 GAV Autogewerbe Ostschweiz gelten folgende Mindestlöhne (Bruttolohn) als vereinbart und wurden allgemeinverbindlich erklärt.

1) Die Mindestlöhne (Bruttolöhne) betragen für alle Arbeitnehmenden auf der Monatsbasis ohne Einschluss des 13. Monatslohnes:

a. Automobildiagnostiker/-in FA:
• nach Diplom CHF 5‘100 / Mt.
• nach 3 Jahren Berufserfahrung auf Funktion CHF 5‘300 / Mt.
• nach 6 Jahren Berufserfahrung auf Funktion CHF 5‘600 / Mt.
• nach 10 Jahren Berufserfahrung auf Funktion CHF 5‘800 / Mt

b. Automobil-Mechatroniker/-in EFZ (eh. Automechaniker/-in):
• nach QV CHF 4‘300 / Mt.
• nach 3 Jahren Berufserfahrung auf Funktion CHF 4‘600 / Mt.
• nach 6 Jahren Berufserfahrung auf Funktion CHF 4‘800 / Mt.
• nach 10 Jahren Berufserfahrung auf Funktion CHF 5‘200 / Mt.

c. Automobil-Fachmann/-frau EFZ (eh. Automonteur/-in)
• nach QV CHF 3‘900 / Mt.
• nach 3 Jahren Berufserfahrung auf Funktion CHF 4‘200 / Mt.
• nach 6 Jahren Berufserfahrung auf Funktion CHF 4‘500 / Mt.
• nach 10 Jahren Berufserfahrung auf Funktion CHF 4‘800 / Mt.

d. Automobil-Assistent/-in EBA (eh. Servicemann/-frau / Fahrzeugwart/-in):
• nach QV CHF 3‘600 / Mt.;
• nach 3 Jahren Berufserfahrung auf Funktion CHF 3‘800 / Mt.
• nach 6 Jahren Berufserfahrung auf Funktion CHF 4‘000 / Mt.
• nach 10 Jahren Berufserfahrung auf Funktion CHF 4‘200 / Mt.

e. Ungelernt in der Branche:
• Mindestlohn CHF 3‘300 / Mt.
• nach 3 Jahren Berufserfahrung auf Funktion CHF 3‘600 / Mt.
• nach 6 Jahren Berufserfahrung auf Funktion CHF 3‘900 / Mt.

2) Ein Automobildiagnostiker/in FA kann als Mechatroniker/- in EFZ angestellt und entlöhnt werden unter folgenden Bedingungen:
a. der Arbeitnehmende wird als Mechatroniker/-in beschäftigt,
b. die Funktion als Mechatroniker/-in wird im Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten und
c. der Arbeitsvertrag mit Begründung wird der zuständigen PBK vor der Anstellung eingereicht.

Werden die obengenannte Bedingungen nicht erfüllt, wird der Arbeitnehmende als Auto- mobildiagnostiker/-in FA eingestuft.

3) Unter bestimmten Voraussetzungen kann vom Mindestlohn abgewichen werden, sofern die PBK im Sinne von Art. 13 Abs. 4 GAV vorgängig das eingereichte Gesuch bewilligt hat.

Kontakt

Paritätische Berufskommission Autogewerbe

Lämmlisbrunnenstrasse 41
Postfach 647
9004 St. Gallen

Telefon: 071 446 98 41
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