
Löhne
Zusatzvereinbarung Löhne 2023 Mitglieder der AGVS Sektion St. Gallen und beide Appenzell und AGVS Sektion Thurgau beachten bitte die Zusatzvereinbarung Löhne 2023.
Am 3. Februar 2023 hat der Bundesrat diese generelle Lohnanpassung als allgemeinverbindlich erklärt. Der Beschluss tritt am 1. März 2023 auch für Nicht-Verbandsfirmen in Kraft.
In Anwendung von Art. 13 GAV Autogewerbe Ostschweiz gelten folgende Mindestlöhne (Bruttolohn) als vereinbart:
1) Die Mindestlöhne (Bruttolöhne) betragen für alle Arbeitnehmenden auf der Monatsbasis ohne Einschluss des 13. Monatslohnes:
a. Automobildiagnostiker/-in FA:
• nach Diplom CHF 5‘100 / Mt.
• nach 3 Jahren Berufserfahrung auf Funktion CHF 5‘300 / Mt.
• nach 6 Jahren Berufserfahrung auf Funktion CHF 5‘600 / Mt.
• nach 10 Jahren Berufserfahrung auf Funktion CHF 5‘800 / Mt
b. Automobil-Mechatroniker/-in EFZ (eh. Automechaniker/-in):
• nach QV CHF 4‘300 / Mt.
• nach 3 Jahren Berufserfahrung auf Funktion CHF 4‘600 / Mt.
• nach 6 Jahren Berufserfahrung auf Funktion CHF 4‘800 / Mt.
• nach 10 Jahren Berufserfahrung auf Funktion CHF 5‘200 / Mt.
c. Automobil-Fachmann/-frau EFZ (eh. Automonteur/-in)
• nach QV CHF 3‘900 / Mt.
• nach 3 Jahren Berufserfahrung auf Funktion CHF 4‘200 / Mt.
• nach 6 Jahren Berufserfahrung auf Funktion CHF 4‘500 / Mt.
• nach 10 Jahren Berufserfahrung auf Funktion CHF 4‘800 / Mt.
d. Automobil-Assistent/-in EBA (eh. Servicemann/-frau / Fahrzeugwart/-in):
• nach QV CHF 3‘600 / Mt.;
• nach 3 Jahren Berufserfahrung auf Funktion CHF 3‘800 / Mt.
• nach 6 Jahren Berufserfahrung auf Funktion CHF 4‘000 / Mt.
• nach 10 Jahren Berufserfahrung auf Funktion CHF 4‘200 / Mt.
e. Ungelernt in der Branche:
• Mindestlohn CHF 3‘300 / Mt.
• nach 3 Jahren Berufserfahrung auf Funktion CHF 3‘600 / Mt.
• nach 6 Jahren Berufserfahrung auf Funktion CHF 3‘900 / Mt.
2) Ein Automobildiagnostiker/in FA kann als Mechatroniker/- in EFZ angestellt und entlöhnt werden unter folgenden Bedingungen:
a. der Arbeitnehmende wird als Mechatroniker/-in beschäftigt,
b. die Funktion als Mechatroniker/-in wird im Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten und
c. der Arbeitsvertrag mit Begründung wird der zuständigen PBK vor der Anstellung eingereicht.
Werden die obengenannte Bedingungen nicht erfüllt, wird der Arbeitnehmende als Auto- mobildiagnostiker/-in FA eingestuft.
3) Unter bestimmten Voraussetzungen kann vom Mindestlohn abgewichen werden, sofern die PBK im Sinne von Art. 13 Abs. 4 GAV vorgängig das eingereichte Gesuch bewilligt hat.
Kontakt
Paritätische Berufskommission Autogewerbe
Lämmlisbrunnenstrasse 41
Postfach 647
9004 St. Gallen
Telefon: 071 446 98 41
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