Wofür dient der Quittungsbeleg?
Der Arbeitgeber händigt dem vertragsunterstellten Arbeitnehmenden am Ende des Jahres oder bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses eine Quittung aus über die vom Arbeitnehmenden während des Kalenderjahres geleisteten Beiträge. Quittungsformulare können beim Sekretariat der PBK bezogen werden. Der Lohnausweis gilt auch als Quittung.
Wenn Sie Mitglied bei der Gewerkschaft Unia oder bei der Gewerkschaft Syna sind, müssen Sie keine Berufs- und Vollzugskostenbeiträge bezahlen, sie werden Ihnen jedoch vom Lohn abgezogen.
Mit dem Quittungsbeleg können Sie beim Regionalsekretariat Ihrer Gewerkschaft die Beiträge eines Kalenderjahres zurückfordern.